ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EcomX und ihren Auftraggebern, insbesondere für die Erbringung von Beratungs- und Marketingleistungen im Bereich E-Commerce sowie die damit verbundenen Dienstleistungen von EcomX. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Vereinbarungen, ohne dass EcomX in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EcomX gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EcomX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von EcomX maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
Vertragsgegenstand
(1) EcomX berät den Auftraggeber bei E-Commerce- und Marketingmaßnahmen, insbesondere bei der Betreuung von Social Media Werbeanzeigen, Influencer Marketing, Creative-Entwicklung sowie Performance Marketing. Die Leistungen von EcomX ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot und der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt EcomX ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen.
(3) Gegenstand einer jeden Vereinbarung ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch EcomX, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Auftraggeber erhoffter wirtschaftlicher Erfolg. Bei Werbemaßnahmen und Beratungsleistungen kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.
(4) EcomX ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
Angebot, Informationen, Leistung
(1) Die Darstellung von Angeboten von EcomX auf der Website ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) EcomX wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen.
(3) Soweit der Auftraggeber Aufträge an EcomX mündlich erteilt, sind diese bindend. EcomX hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt.
Preise
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der Vereinbarung mit EcomX.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) EcomX ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen sowie Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Projektteile in Rechnung zu stellen.
(4) Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat, Stripe oder einem anderen vereinbarten Zahlungsanbieter.
(2) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Social Media & Performance Marketing
(1) Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, wird EcomX für den Auftraggeber Marketingmaßnahmen auf Social Media Plattformen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.
(2) EcomX wird – soweit vereinbart – Inhalte eigenverantwortlich, basierend auf den Vorgaben des Auftraggebers, vorschlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen. Freigaben müssen grundsätzlich 1 Arbeitstag vor dem geplanten Termin vorliegen.
(3) Der Auftraggeber ist Herausgeber sowie Verantwortlicher für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme. EcomX übernimmt keine Haftung dafür, dass Veröffentlichungen den AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen sowie den gesetzlichen Regelungen entsprechen und weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.
Beistellungen, Erschwerrnisse
(1) Kosten für Drittsoftware oder sonstige Produkte von Dritten, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Werbebudgets, Tools, Werbematerialien), sind sofern nicht anders vereinbart nicht im Preis inbegriffen.
(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind und zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach den vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütungssätzen zu zahlen.
Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Der Beginn einer vereinbarten Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen sowie die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Höhere Gewalt oder bei EcomX eintretende Betriebsstörungen, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Leistungserbringung hindern, verändern die Leistungszeiten entsprechend. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, EcomX sämtliche erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Zugänge zu relevanten Accounts (Meta Business Manager, Google Analytics, Shop-Backend etc.).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben und sicherzustellen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, EcomX alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge sicher und verschlüsselt zu übermitteln. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich alle Passwörter zu ändern.
(4) Eine fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entbindet ihn nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
Verzug des Auftraggebers
(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, gehen die daraus entstehenden Folgen zu seinen Lasten. EcomX kann den erbrachten Mehraufwand in Rechnung stellen.
(2) Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen sowie zusätzliche Einarbeitungszeit bei Wiederaufnahme des Projekts zu vergüten.
(3) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann EcomX vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
Nutzungsrechte
(1) EcomX wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten erforderlichen Nutzungsrechte übertragen, soweit dies für den Auftrag vereinbart ist.
(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei EcomX.
(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass EcomX die Leistung als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt sowie Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzt. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
Mängelrechte
(1) Soweit Beratungs- und Marketingleistungen Inhalt der Vereinbarung sind, kann ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
Abwerbeverbot
Kein Vertragspartner darf angestellten Mitarbeitern des anderen Vertragspartners das Angebot machen, ihn während der Dauer dieser Vereinbarung oder im Zeitraum von zwei (2) Kalenderjahren danach einzustellen.
Haftung
(1) EcomX haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) EcomX haftet nicht für Handlungen oder Entscheidungen von Drittplattformen (Meta, Google, TikTok etc.), entgangenen Gewinn sowie mittelbare oder Folgeschäden.
(3) Die Haftung ist auf die in den 12 Monaten vor dem Schadensfall geleisteten Zahlungen begrenzt.
Verjährung
Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren in einem Jahr ab Übergabe oder Abnahme der Leistung.
Laufzeit / Kündigung
(1) Zwischen den Parteien wird eine Festlaufzeit der Vereinbarung abgeschlossen. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 7 Tagen vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EcomX ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät oder der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz der EcomX Area GmbH in Werdohl.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Soweit die Vereinbarung oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbart hätten.
Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen EcomX und ihren Auftraggebern, insbesondere für die Erbringung von Beratungs- und Marketingleistungen im Bereich E-Commerce sowie die damit verbundenen Dienstleistungen von EcomX. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Vereinbarungen, ohne dass EcomX in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EcomX gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EcomX ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von EcomX maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
Vertragsgegenstand
(1) EcomX berät den Auftraggeber bei E-Commerce- und Marketingmaßnahmen, insbesondere bei der Betreuung von Social Media Werbeanzeigen, Influencer Marketing, Creative-Entwicklung sowie Performance Marketing. Die Leistungen von EcomX ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot und der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt EcomX ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen.
(3) Gegenstand einer jeden Vereinbarung ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch EcomX, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Auftraggeber erhoffter wirtschaftlicher Erfolg. Bei Werbemaßnahmen und Beratungsleistungen kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.
(4) EcomX ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
Angebot, Informationen, Leistung
(1) Die Darstellung von Angeboten von EcomX auf der Website ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) EcomX wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen.
(3) Soweit der Auftraggeber Aufträge an EcomX mündlich erteilt, sind diese bindend. EcomX hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt.
Preise
(1) Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der Vereinbarung mit EcomX.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) EcomX ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen sowie Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Projektteile in Rechnung zu stellen.
(4) Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat, Stripe oder einem anderen vereinbarten Zahlungsanbieter.
(2) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Social Media & Performance Marketing
(1) Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, wird EcomX für den Auftraggeber Marketingmaßnahmen auf Social Media Plattformen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.
(2) EcomX wird – soweit vereinbart – Inhalte eigenverantwortlich, basierend auf den Vorgaben des Auftraggebers, vorschlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen. Freigaben müssen grundsätzlich 1 Arbeitstag vor dem geplanten Termin vorliegen.
(3) Der Auftraggeber ist Herausgeber sowie Verantwortlicher für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme. EcomX übernimmt keine Haftung dafür, dass Veröffentlichungen den AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen sowie den gesetzlichen Regelungen entsprechen und weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.
Beistellungen, Erschwerrnisse
(1) Kosten für Drittsoftware oder sonstige Produkte von Dritten, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Werbebudgets, Tools, Werbematerialien), sind sofern nicht anders vereinbart nicht im Preis inbegriffen.
(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind und zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach den vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütungssätzen zu zahlen.
Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Der Beginn einer vereinbarten Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen sowie die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Höhere Gewalt oder bei EcomX eintretende Betriebsstörungen, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Leistungserbringung hindern, verändern die Leistungszeiten entsprechend. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, EcomX sämtliche erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere Zugänge zu relevanten Accounts (Meta Business Manager, Google Analytics, Shop-Backend etc.).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben und sicherzustellen, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, EcomX alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge sicher und verschlüsselt zu übermitteln. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich alle Passwörter zu ändern.
(4) Eine fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entbindet ihn nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
Verzug des Auftraggebers
(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, gehen die daraus entstehenden Folgen zu seinen Lasten. EcomX kann den erbrachten Mehraufwand in Rechnung stellen.
(2) Sollte eine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen sowie zusätzliche Einarbeitungszeit bei Wiederaufnahme des Projekts zu vergüten.
(3) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann EcomX vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
Nutzungsrechte
(1) EcomX wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten erforderlichen Nutzungsrechte übertragen, soweit dies für den Auftrag vereinbart ist.
(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei EcomX.
(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass EcomX die Leistung als Referenz auf ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt sowie Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzt. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
Mängelrechte
(1) Soweit Beratungs- und Marketingleistungen Inhalt der Vereinbarung sind, kann ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
Abwerbeverbot
Kein Vertragspartner darf angestellten Mitarbeitern des anderen Vertragspartners das Angebot machen, ihn während der Dauer dieser Vereinbarung oder im Zeitraum von zwei (2) Kalenderjahren danach einzustellen.
Haftung
(1) EcomX haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) EcomX haftet nicht für Handlungen oder Entscheidungen von Drittplattformen (Meta, Google, TikTok etc.), entgangenen Gewinn sowie mittelbare oder Folgeschäden.
(3) Die Haftung ist auf die in den 12 Monaten vor dem Schadensfall geleisteten Zahlungen begrenzt.
Verjährung
Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren in einem Jahr ab Übergabe oder Abnahme der Leistung.
Laufzeit / Kündigung
(1) Zwischen den Parteien wird eine Festlaufzeit der Vereinbarung abgeschlossen. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 7 Tagen vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. EcomX ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät oder der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.
Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz der EcomX Area GmbH in Werdohl.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Soweit die Vereinbarung oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbart hätten.




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